Die Mitgliedschaft nach folgenden Bedienungen von beiden Seiten kündbar.
1.1 Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist per E-Mail an info@joes-fitness.de zu senden oder auf Papier direkt im Studio abzugeben. Die Kündigung muss bis zum 14. eines jeden Monats erfolgen.
1.2 Zwei-Jahres- und Jahresverträge
Diese Verträge sind nach Ablauf monatlich zum 14. eines Monats kündbar. Bei Kündigungen, die nach dem 14. eingereicht werden, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
1.3 Monatlich kündbare Verträge
Monatlich kündbare Verträge müssen bis zum 14. eines Monats gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich die Laufzeit um einen weiteren Monat.
1.4 Rückgabe des Mitgliedsausweises
Bei Beendigung der Mitgliedschaft muss der Mitgliedsausweis abgegeben werden.
Der Beitrag ist am ersten eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Befindet sich das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Rückstand, so ist das Studio berechtigt, seine Leistungen einzustellen und ein Inkassobüro einzuschalten.
Für jede Rückbuchung ist das Studio berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro sowie die Gebühr der Rückbuchung zu berechnen.
Vorübergehende Sportuntauglichkeit (z.B. durch Erkrankung) bis zu einem Zeitraum von einem Monat entbindet nicht von den Verpflichtungen aus dieser Mitgliedschaft.
Bei voraussichtlich längerer Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die voraussichtliche Erkrankungsdauer ergibt. Die Beiträge werden weiterhin abgebucht, und die Laufzeit verlängert sich um die entsprechenden Monate kostenfrei. (Vergleichbar mit dem „gelben Zettel“ beim Arbeitgeber.)
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung zu den festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen. Die Festlegung der Öffnungszeiten und Anzahl der Öffnungstage obliegt Joe's Fitnesscenter.
Joe's Fitnesscenter bleibt an folgenden gesetzlichen Feiertagen geschlossen:
Eine neue Bankverbindung sowie eine neue Anschrift sind Joe's Fitnesscenter unverzüglich mitzuteilen.
Sofern Mitglieder minderjährige Kinder in das Studio mitbringen, obliegt ihnen die Aufsichtspflicht. Das Mitbringen von Kindern ist nur mit Zustimmung des Personals erlaubt.
Das unangemeldete Mitbringen von Besuchern außerhalb der Trainingsbetreuungszeiten ist untersagt. Wenn Besucher außerhalb dieser Zeiten mitgebracht werden, muss der Trainer oder die Studioleitung informiert werden. Bei Unterlassung ist Joe's Fitnessclub berechtigt, dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Trainingsabwesenheit entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht.
Die Benutzung der Einrichtung von Joe's Fitnessclub erfolgt auf eigene Gefahr.
Es gibt keine mündlichen Vereinbarungen.
Wird es Joe's Fitnessclub aus Gründen wie z.B. höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Jegliche BtMG-relevanten Dinge sind verboten und führen automatisch zum Rauswurf.
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei mehrmaligem Verstoß (mehr als 2x) gegen die Hausordnung wird ein Hausverbot erteilt.
In diesem Fall werden die ausstehenden Monatsbeiträge bis zum regulären Ablauf der Vertragslaufzeit mit sofortiger Wirkung fällig.
Diese AGB sind für alle Verträge ab dem 09.04.2015 uneingeschränkt gültig.
Jedes Mitglied hat das Recht, diese AGB ausgehändigt zu bekommen.